Kein Jahr kann passieren ohne die eine oder andere Neuerung der Straßenverkehrsordnung. Selbstverständlich auch hat auch 2016 wieder ein paar Änderungen, die für Bürger und Autofahrer im Besonderen mehr oder weniger wichtig sein dürften.
Das wichigste zuerst; ab dem 1. Januar 2016 sind alle neu zugelassenen Elektroautos (und Hybridfahrzeuge die sich dafür qualifizieren) für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Kfz-Steuer befreit. Bis zum letzten Jahr war die Befreiung noch für zehn Jahre. Falls man ein gebrauchtes E-Auto kauft kann die restliche Steuerfreiheit in beiden Fällen übernommen werden.
Für Motorradhersteller haben sich zum 1. Januar die Vorraussetzungen bezüglich Abgasnorm und Sicherheitsausstattung verschärft. Alle Zweiräder mit mehr als 50ccm oder einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit oberhalb von 45km/h müssen über ein automatisches Antiblockiersystem verfügen, alternativ ist auch eine Kombibremse zugelassen bei der Vorderrad- und Hinterradbremse zusammenhängend arbeiten.
Zusätzlich gibt für neue Motorräder ab dem 1. Januar die Abgasnorm Euro4 als Minimum. Bei vielen Herstellern sind schon in den letzten Jahren entsprechende Änderungen in die Entwicklung eingeflossen. Bei der Abgasuntersuchung ändert sich in diesem Jahr das Prüfverfahren; zusätzlich zum Abgaswert muss nun auch die Motordrehzahl mit erfasst werden um Leerlauf und Betriebsemissionen korrekt zu erfassen.
Davon nicht betroffen sind Leichtkrafträder wie Mofas und Roller, die bekommen lediglich zum 1. März ihr neues grünes Versicherungskennzeichen.